Wenn ein Streit festgefahren ist, scheint oft nur noch der Gang vor Gericht zu bleiben. Mediation ist der andere Weg: Die Beteiligten setzen sich an einen Tisch und erarbeiten ihre Lösung selbst. Ich leite das Gespräch und achte darauf, dass jede Seite zu Wort kommt und gehört wird. Ich stehe auf keiner Seite, oder genauer: auf der Seite aller. Was gesagt wird, bleibt im Raum.
Am Ende steht eine schriftliche Vereinbarung, die alle unterschreiben können. Das gelingt auch dann, wenn vorher seit Monaten kein vernünftiges Wort mehr gefallen ist.
Typische Anliegen
- Streit in der Familie, zum Beispiel bei einer Trennung oder Erbschaft
- Konflikte in der Nachbarschaft, etwa wegen Lärm oder gemeinsam genutzter Flächen
- Konflikte am Arbeitsplatz, zwischen Mitarbeitenden oder im Team
- Differenzen zwischen Geschäftspartnern
Was eine Mediation leisten kann
- Alle verstehen, worum es den anderen eigentlich geht
- Sie können wieder miteinander reden, zumindest über die Sache
- Die Beziehung bleibt erhalten, oder Sie finden einen respektvollen Umgang für die Zeit danach
- Sie haben eine Vereinbarung, an die sich alle halten können
Warum Mediation statt Gericht
- Die Beziehung bleibt eher erhalten. Nach einem Gerichtsverfahren ist das schwierig.
- Das Verfahren ist schneller und günstiger.
- Im Gespräch entstehen oft Lösungen, auf die vorher niemand gekommen ist. Vor Gericht passiert das kaum.
Mediation ist freiwillig. Sie findet nur statt, wenn alle Beteiligten zustimmen.
Mediation in Organisationen
Auch am Arbeitsplatz gibt es Konflikte, die sich nicht von selbst lösen. Zwei Mitarbeitende reden nur noch über Dritte miteinander. Im Team haben sich Lager gebildet. Nach einer Reorganisation oder einem Wechsel in der Leitung geht nichts mehr. Oder zwei Geschäftspartner kommen nicht weiter. Solche Konflikte werden mit der Zeit leiser, aber sie verschwinden nicht. Sie zeigen sich dann in Absenzen und Kündigungen.
So gehe ich vor:
- Ein Gespräch mit der auftraggebenden Stelle: Worum geht es, wer ist beteiligt, was soll erreicht werden und was nicht?
- Falls vereinbart, vertrauliche Einzelgespräche mit den Beteiligten.
- Zwei bis vier gemeinsame Sitzungen von 90 bis 120 Minuten, in Ihrem Unternehmen oder in meiner Praxis in Winterthur.
- Eine schriftliche Vereinbarung und nach einigen Wochen ein Nachgespräch.
An die auftraggebende Stelle geht nur zurück, was die Beteiligten gemeinsam freigeben, in der Regel die Vereinbarung. Ich beurteile nicht, wer im Recht ist, und liefere keine Grundlage für personelle Massnahmen. Wenn Sie das brauchen, ist Mediation das falsche Instrument. Das sage ich Ihnen im Erstgespräch. Für Aufträge aus Organisationen erhalten Sie nach einem Vorgespräch eine Offerte.
Vorgehensweise bei privaten Mediationen
Alle Beteiligten sollen von Anfang an die gleichen Möglichkeiten haben. Deshalb beschränkt sich die Vorbesprechung darauf, wer beteiligt ist und worum es grob geht. Alles Weitere besprechen wir in der Mediation, wenn alle im Raum sind. So gibt es keine Absprachen, von denen jemand nichts weiss. Sitzungen mit zwei oder drei Personen dauern in der Regel 90 Minuten. Bei grösseren Gruppen sprechen wir das Format ab.
